Wie ist die Jägerprüfung aufgebaut?

Seit Anfang 2011 gilt in BaWü eine völlig neue, in einzelnen Teilen gegenüber früher vereinfachte Jägerprüfungsordnung (JPrO). Die Prüfung besteht aus drei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsabschnitten (Teilprüfungen) in folgender Reihenfolge:

  1. Jagdliches Schießen  
  2. Schriftliche Prüfung
  3. Mündlich-praktische Prüfung
Prüfungsmorgen am Schießstand Hartheim-Bremgarten (alle Prüfungsteile finden hier statt).

Was ist zum Bestehen der Prüfung erforderlich?

In jedem der 5 Fächer muss der Prüfling in den Teilprüfungen Schriftlich und Mündlich-praktisch mindestens bestanden haben, d.h. mindestens die Hälfte der gestellten Fragen richtig beantwortet haben. Bei der Schießprüfung ist die geforderte Anzahl an Treffern zu erreichen.

Wann erfahren die Prüflinge, ob sie die Prüfung bestanden haben?

Alle Prüflinge erfahren nach dem jeweiligen Prüfungsteil, ob sie diesen bestanden haben oder nicht. Nach der Auswertung der Prüfungsergebnisse, also direkt im Anschluss an die mündlich-praktische Prüfung, gibt der Prüfungsvorsitzende das Gesamtergebnis bekannt und händigt die Prüfungszeugnisse aus. Dieses Zeugnis berechtigt Sie zum Lösen des Jagdscheines. Dazu legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflicht-Versicherung beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Kreisjagdamt vor.

Sollte es einem widerfahren, dass man eine Teilprüfung nicht besteht, kann man diese innerhalb von 13 Monaten wiederholen, ohne dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

Der begehrte grüne „Lappen“