Form, Ablauf und Inhalt der Jägerprüfung sind in Baden-Württemberg in der „Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Jägerprüfung“ (JPrO) festgelegt und damit für Jagdscheinanwärter und Veranstalter verbindlich vorgeschrieben. Der JAGDKURS HUBERTUS ist nach JPrOVwV zertifizierte und anerkannte jagdliche Ausbildungsstätte.

Vor der Jägerprüfung, deren Ablauf und Inhalt hier in kurzen Zügen geschildert wird, müssen Sie eine gründliche jagdliche Ausbildung nachweisen.

Gemäß § 5 JPrO muß:

  • der Lehrgang sich an dem jeweils geltenden Ausbildungsrahmenplan orientieren und dabei eine theoretische und eine praktische Ausbildung beinhalten,
  • der Lehrgang mindestens 130 Stunden umfassen, wobei die Zeit für das Übungsschießen nicht berücksichtigt wird.
  • Mindestens 1/3 dieser Mindestausbildungszeit soll auf die praktische Ausbildung entfallen. Hierbei sind Kenntnisse im Bau jagdlicher Einrichtungen einschließlich Fallen und deren Handhabung, sowie der Durchführung von Gesellschaftsjagden (2-3 Jagden!) zu vermitteln. Die Jagden finden überwiegend samstags in den Monaten November bis Januar statt.
  • Die Zeiten der Schießausbildung dürfen dabei nicht auf die jagdpraktische Ausbildungszeit angerechnet werden.
  • Der Ausbildungsleiter führt für jeden Teilnehmer einen sog. Ausbildungsnachweis, in welchem dem Teilnehmer am Ende der Ausbildungszeit die jeweils in Theorie und Praxis erbrachten Stunden sowie das beim Schießen zu absolvierende Pflichtprogramm schriftlich bestätigt wird.  

Themen nach Ausbildungs- und Prüfungsfächern:

Ausbildungs- und Prüfungsfach 1

  • Tierarten/Wildbiologie
  • Wildhege
  • Biotoppflege
  • Land- und Waldbau
  • Wildschadensverhütung in Feld und Wald

Ausbildungs- und Prüfungsfach 2

  • Waffenrecht
  • UVV Jagd
  • Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)

Ausbildungs- und Prüfungsfach 3

  • Halten, Ausbilden und Führen von Jagdhunden
  • Jagdbetrieb

Ausbildungs- und Prüfungsfach 4

  • Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
  • Jagdethik

Ausbildungs- und Prüfungsfach 5

  • Tierkrankheiten
  • Hygienische Behandlung des erlegten Wildes, Inverkehrbringen von Wildbret nach den lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften

Zusatzausbildung: Entnahme von Trichinenproben durch den Jäger