Das jagdliche Schießen:

Hier hat der Prüfling zunächst den Nachweis zu erbringen, dass er Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen) sicher handhaben kann und dass er unter Einhaltung der Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Schießstands-Ordnung (beide Bestandteile der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V. – DJV-Schießvorschrift) in der Lage ist, die nachfolgend beschriebenen Anforderungen im Büchsen- und Flintenschießen zu genügen.

Büchsenschießen mit der Kugel:

Beim Büchsenschießen sind mit einem auf Schalenwild zugelassenen Kaliber (mindestens .222 Rem) und beliebiger Visierung und Optik abzugeben:

  1. fünf Schüsse auf einen stehenden Rehbock (DJV-Wildscheibe Nr. 1) aus 100 m Entfernung sitzend, aufgelegt und
  2. fünf Schüsse auf einen flüchtigen Überläufer (DJV-Wildscheibe Nr. 5 oder 6) aus 50 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag

Dem Prüfling ist beim Schießen auf den stehenden Rehbock der Sitz des ersten Schusses und beim Schießen auf den flüchtigen Überläufer der Sitz jedes Schusses anzuzeigen. Die Anforderungen im Büchsenschießen sind erfüllt, wenn insgesamt fünf Treffer erzielt werden, wobei jeweils mindestens zwei Treffer bei der einen und mindestens drei Treffer bei der anderen Disziplin erreicht werden müssen. Als Treffer gelten beim Büchsenschießen auf den Rehbock der getroffene neunte bis zehnte Ring (ein berührter Ring gilt als getroffen) und beim Büchsenschießen auf den flüchtigen Überläufer alle Schüsse im Trefferfeld (mindestens fünfter Ring).

Flintenschießen mit Schrot:

Beim Flintenschießen sind zehn in gleicher Richtung laufende Kipphasen aus 35 m Entfernung aus dem sog. Jagdlichen Anschlag heraus zu beschießen. Die Anforderungen im Flintenschießen sind erfüllt, wenn fünf Treffer erzielt werden. Als Treffer gilt, wenn infolge des Schusses mindestens ein Teil des mehrteiligen Kipphasen wegkippt.

Anmerkungen:

Besteht der Prüfling die dem eigentlichen Schießen vorgeschaltete Prüfung “Handhabung von Jagdwaffen“ nicht, so ist die Schießprüfung für ihn hier zu Ende. Eine Wiederholung ist erst zu einem späteren Prüfungszeitpunkt im Jahr möglich.Erfüllt ein Prüfling die Anforderungen in einem der beiden Teile Büchsenschießen oder Flintenschießen nicht, so kann er den betreffenden Teil am selben Tag einmal wiederholen. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Sie kann zu einem späteren Prüfungstermin des Jahres für die nicht bestandenen Teilbereiche wiederholt werden. Dafür werden dann allerdings noch einmal entsprechend abgestufte Gebühren fällig.